www.IMMO.hu

Immobilien Ungarn No1! - Nur TOP Angebot...

  • Wissenswert
  • Haus
  • Grundstück
  • Wohnung
  • Geschefte
  • Eingang
  • Kontakt

Werbung

  • HumidorBolt.hu
  • webáruház - ingyen
  • éttermi rendszer

Deutscher Bausparvertrag und Eigenheimförderung beim Bauen im Ausland

Das Hypothekenrecht ist in der Europäischen Union nicht einheitlich geregelt. In Deutschland dürfen Banken und Sparkassen Grundstücke und Häuser in anderen EU-Mitgliedstaaten beleihen. Sie können also durchaus Ihren deutschen Bausparkredit zum Bau eines Hauses in den Niederlanden verwenden. Ihre Bausparkasse darf den Kredit mit ihrem Eigenheim sichern und hätte damit Zugriff auf Ihr Eigentum, wenn Sie Ihre Raten nicht mehr zahlen könnten. Sie darf, muß aber nicht! Die Entscheidung darüber, ob Ihnen eine Bausparkasse den Kredit für den Hausbau im EU-Ausland gewährt, bleibt ihr selbst überlassen.

Denn was in der Theorie einfach klingt, ist in der Praxis mit einigen Schwierigkeiten behaftet. Das liegt daran, daß die Bedingungen, unter denen ein Kreditinstitut ein Grundstück beleihen kann, in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. So müssen Kreditinstitute in einigen Ländern bei Zwangsvollstreckungen mit Fristen von bis zu sechs Jahren rechnen. In anderen Ländern können unter Umständen Ansprüche anderer Gläubiger bevorzugt behandelt werden. Kurz gesagt: Die Banken und Sparkassen fürchten, daß sie ihre Forderungen im Ausland nur mit großen Schwierigkeiten durchsetzen können.

Nach deutschem Recht bleibt es den Banken und Sparkassen überlassen, ob sie dieses erhöhte Ausfallrisiko eingehen wollen. Um sich abzusichern, kooperieren deshalb viele Bausparkassen mit ausländischen Banken, die sich dann um die "grundpfandrechtliche" Absicherung des Kredites kümmern - natürlich nicht gratis.

Für Sie heißt das: Da Sie keinen Rechtsanspruch auf die Zuteilung Ihres Bausparkredits für ein Objekt im Ausland haben, bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig, als die Beteiligung einer niederländischen Bank und den damit verbundenen Zinszuschlag zu akzeptieren.
Nicht alle Bausparkassen erheben bei der Beleihung von Grundstücken im Ausland Zinszuschläge. Wer den Abschluß eines Bausparvertrages plant und den Kredit für ein Objekt im Ausland nutzen möchte, sollte deshalb vor dem Abschluß nach den genauen Bedingungen für das "Bauen im Ausland" fragen.

EU-Kommission klagt wegen deutscher Eigenheimzulage vor dem EuGH
Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen unfairer Vorschriften bei der Eigenheimzulage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Wie die Kommission im Juli 2004 in Brüssel mitteilte, muss die Zulage - entgegen dem Gesetz - auch grundsätzlich für Deutsche gelten, die eigene vier Wände im Ausland erwerben. Der EuGH in Luxemburg ist die höchste richterliche Instanz in der EU.

Die Behörde erläuterte, dass nach deutscher Rechtslage zwei Voraussetzungen gegeben sein müssen, um in den Genuss der Zulage zu kommen: Der Antragsteller muss in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sein und das bezuschusste Gebäude muss dort auch stehen.

Die Kommission hält nun dagegen, dass Menschen zwar in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein können, aber dennoch im Ausland wohnen können. Das können beispielsweise Grenzgänger sein, die in Deutschland ihrem Beruf nachgehen und im Nachbarland leben. Deshalb sei die Beschränkung der Zulage auf Deutschland diskriminierend. Nach Angaben der Kommission weigerte sich die Bundesregierung die Regelung zu ändern.

Das Bundesfinanzministerium sieht sich durch die Klage der EU-Kommission gegen die Eigenheimzulage in seiner Position bestätigt, dies Subvention völlig abschaffen zu wollen. Sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) tatsächlich eine Ausweitung des Empfängerkreises der Eigenheimzulage verlangen, würde dies eine massive Zusatzbelastung für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen bedeuten, erklärte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Dienstag in Berlin.

Statt mehr Geld für Investitionen in die Zukunft und damit für mehr Arbeitsplätze in Deutschland müsste der Staat noch mehr Geld in diese nicht mehr zu rechtfertigende Subvention stecken. Die Unionsmehrheit im Bundesrat müsse sich fragen, ob sie diese überkommene Subvention tatsächlich weiter erhalten wolle.

‹ Warum Ungarn?nach obenKauf eines Landhauses in Ungarn ›

Name/Firma:
Honor.hu Gmbh - IMMO.hu

Telefon1:
0036.83/889-689

Telefon2:
06.70/252-0484

Vorstellung:

Gemeinsam geht es besser!
Oft ist es so: Der eine hat die richtige Immobilien und sucht die passenden Kaufinteressenten, der andere hat die passende Käufer, aber nicht die richtige Immobilien. Damit die Arbeit aller effektiver und erfolgreicher gestaltet werden kann, suchen wir die Zusammenarbeit mit seriösen immobilienfirmen, in der Nähe Balaton - Héviz und Thermalbädern.

Contact author

MÉDIAAJÁNLAT      KAPCSOLAT